Geschichte

Geschichte

Am 8. Juli 1945 versammelten sich zwölf Überlebende der alten jüdischen Gemeinde Hamburgs, um einen Arbeitsausschuss und eine Kultuskommission einzusetzen, mit dem Ziel, die Gemeinde neu zu gründen. Insgesamt 80 Juden setzten sich für den Wiederaufbau der Gemeinde ein. Die finanzielle und organisatorische Unterstützung kam vom American Jewish Distribution Committee und dem englischen Jewish Committee for Relief Abroad. 

Am 18. September 1945 wurde die jüdische Gemeinde offiziell mit einer Versammlung von 72 Personen neu gegründet. Noch im selben Jahr beantragte die Gemeinde beim Hamburger Senat die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, was ihr im Oktober 1948 erneut gewährt wurde – eine Rechtsform, die die jüdische Gemeinde Hamburg bereits bis 1938 besessen hatte. Im Jahr 1947 zählte die Gemeinde 1.268 Mitglieder.

1952 betrug die Mitgliederzahl 1.044, 1960 stieg sie wieder auf 1.369 an. In den folgenden drei Jahrzehnten schwankte die Zahl der Mitglieder zwischen 1.350 und 1.400.

Das Zentrum des jüdischen Lebens in Hamburg konzentrierte sich rund um die ehemalige Talmud-Tora-Schule im Grindelviertel, im Bezirk Eimsbüttel. Auch heute noch ist das Grindelviertel ein bedeutender Ort für historische und gegenwärtige Stätten jüdischen Lebens in Hamburg.

Am 22. November 1993 wurde erstmals ein „Fünf-Jahres-Vertrag“ zwischen der Stadt Hamburg und der jüdischen Gemeinde Hamburg unterzeichnet. Dieser Vertrag sicherte der Gemeinde ab 1994 einen jährlichen Zuschuss von 500.000 Mark zur Erfüllung ihrer kulturellen und sozialen Aufgaben. Bürgermeister Henning Voscherau betonte damals, dass der Vertrag ein Ausdruck der besonderen Verantwortung für das jüdische Leben in Hamburg sei.

Die Beziehung zwischen dem Land Hamburg und den jüdischen Gemeinden wurde im Staatskirchenvertrag vom 29. Juni 2007 offiziell geregelt. Dieser Vertrag beinhaltete unter anderem einen festgesetzten jährlichen Leistungsbetrag für die jüdische Gemeinde. 

Der Zentralrat der Juden kommentierte den Staatskirchenvertrag mit den Worten: „Die finanzielle Grundlage des Staatsvertrages sichert der Gemeinde einen Ausbau der dringend notwendigen Infrastruktur. Gleichzeitig regelt der Vertrag die partnerschaftliche Beziehung zwischen Gemeinde und der Hansestadt Hamburg und ist Ausdruck der vertrauensvollen Zusammenarbeit und Anerkennung zwischen beiden Partnern.“